Wurde einer Person Schaden zugefügt, wurde möglicherweise sogar eine strafbare Tat begangen, so kann ich als „Zertifizierte Mediatorin für Strafsachen“ ebenfalls kontaktiert werden. Im Rahmen einer Mediation können einvernehmlich außergerichtliche Einigungen erzielt werden und somit ggf. Strafanzeigen und auch Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ein derartiges Verfahren kann sowohl vom Opfer als auch von der Täterin/ dem Täter initiiert werden. Vorausgesetzt, das Opfer ist einverstanden, findet eine persönliche Begegnung zwischen Opfer und Täter statt. Hier können Fragen, z.B. nach der Motivation des Täters für die begangene Tat gestellt werden.
Durch dieses Verfahren wird insbesondere die Opferperspektive mehr als bisher beachtet; das Opfer erhält hier die Chance, aus der teilweise kaum erträglichen passiven Haltung herauszukommen und letztendlich wieder in den normalen Alltag zurückkehren zu können.
Abschließend bietet das Verfahren des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ die Chance einer Entschuldigung, auch einer außergerichtlichen Wiedergutmachungsvereinbarung, die sowohl dem Opfer als auch dem Täter angemessen erscheint. Wurde eine Tat bereits zur Anzeige gebracht, so bedeutet das Verfahren des „Täter-Opfer-Ausgleichs“eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Tatopfer und Straftäter, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen, um die Belange des Opfers einzubringen, oder zumindest durch das Bemühen des Täters für diesen eine Strafmilderung im Strafprozess zu erlangen. In derartigen Verfahren erfolgt meine Tätigkeit auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.V. Region Heinsberg (SKFM).